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Kertbeny 200

Der berüchtigte Paragraf 175 lautet: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden”.

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Teil von 175. paragrafus